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Rauchmelder für Wohnung / Haus:

 

Rauchmelder - können Leben retten !

Tragische Wohnungsbrände, bei denen vor allem Kinder ums Leben kamen haben dazu geführt, dass nicht nur die Feuerwehren ihre Anstrengungen zur Aufklärung der Bevölkerung erhöhten. Auch Fernsehstationen - hier sind vor allem die dritten Programme Vorreiter - erkannten die Wichtigkeit der Rauchmelder und thematisierten diese kleinen Lebensretter in diversen populärwissenschaftlichen Sendungen oder Magazinen.

Dennoch wird es in Zukunft nicht ausbleiben, dass Brandschutzfachleute von Bürgern angesprochen werden, wenn es um den Kauf von Rauchmeldern und deren Anbringung geht. Welche Auskünfte und Tipps können sie geben? Was muss man als „Beherrschungselement" abrufbereit haben?

 

Einkaufstipps für Rauchmelder:

 

Optische Rauchmelder
In Deutschland erhältliche Rauchmelder für Privathaushalte funktionieren nach einem optischen Prinzip, das eine zuverlässige Raucherkennung und entsprechende Alarmmeldung ermöglicht. Dabei wird das in kurzen Zeitabständen ausgesandte Licht einer Leuchtdiode beim Eintreten von Rauch in der Prüfkammer reflektiert und von einem Fotoelement detektiert. Dies führt dann zur Alarmauslösung.

 

Auf Qualität (Prüfzeichen) achten

Kaufen Sie nur Rauchmelder, die mit CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe „EN 14604“ versehen sind. Beachten Sie: Dieses CE-Zeichen trifft keine qualitative Aussage, sondern besagt nur, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf. Wenn Sie zusätzlich sicher sein wollen, dass der Rauchmelder ständigen Qualitätskontrollen durch Dritte unterliegt, sollten Sie auf das VdS-Prüfzeichen* achten.(*Ein anderes Prüfinstitut, das die Qualitätsstandards von Rauchmeldern durch wiederkehrende Kontrollen am Markt prüft, gibt es derzeit in Deutschland nicht.)

 

Keinen Einfluss auf die Funktion eines Rauchmelders hat das TÜV-GS- Zeichen oder der gar der grüne Punkt. Das GS­Zeichen dokumentiert lediglich, dass vom Rauchmelder mit diesem Symbol keine Gefährdung ausgeht.

Batteriebetriebene Rauchmelder für private Haushalte

9V-Rauchmelder sind die optimale Lösung zum Nachrüsten im Wohn-, Büro- und Objektbereich. Sie sind ohne zusätzliche Kabelverlegung zu installieren und arbeiten unabhängig vom Stromkreis. Die lebensrettenden Rauchmelder sind nicht größer als eine Kaffeetasse, unauffällig, leicht zu installieren und überall im Fachhandel erhältlich. Die Notwendigkeit des Batteriewechsels wird ca. 30 Tage, bevor die Batterie entladen ist, durch einen einen alle 30 bis 45 s wiederkehrenden leisen Piepton (bei Alarm erreicht der Ton dann 85 dB) signalisiert. Die Funktion des Rauchmelders lässt sich, z.B. nach längerer Abwesenheit (Urlaub), mit dem Prüfknopf testen. Dies sollte auch sonst in regelmäßigen Abständen getan werden.

Eine Langzeitbatterie (9 V Lithium) mit einer Batterielebensdauer von bis zu 10 Jahren hält in der Regel so lange, bis auch der Rauchmelder ausgetauscht werden sollte. Eine Langzeitbatterie muss dabei bis zu 4x weniger gewechselt werden als eine Standard Alkaline-Batterie. Das spart nicht nur Kosten, sondern auch die Zeit für den Batteriewechsel

 

Funkvernetzung von Rauchmeldern

Miteinander vernetzte Melder geben das Signal im Brandfall untereinander weiter, lösen also gleichzeitig Alarm aus, wenn ein Melder Rauch detektiert. Das ist ein wesentlicher Vorteil, wenn die zu überwachenden Bereiche weit voneinander entfernt liegen und Gefahr besteht, dass ein einzelner Alarm, zum Beispiel im Kinderzimmer oder im Keller, nicht wahrgenommen wird.

Funkrauchmelder sind entweder durch Funk untereinander vernetzt oder durch Funk an eine Zentrale angeschlossen. Sie alarmieren mit einem zentralen Empfangsgerät sowohl am Melder selbst als auch über die Zentrale.

Netzbetriebene Rauchmelder

Voraussetzung für die Montage ist eine 230-Volt-Stromversorgung. Mit einem Montagesockel kann ein netzbetriebener Rauchmelder auch nachträglich installiert werden. Der Sockel ermöglicht die Stromversorgung über eine Aufputz-Zuleitung.

 

Für Gehörlose

Auch für Gehörlose oder allein stehende ältere Bürger bieten vernetzte Rauchmelder Vorteile. Man kann einen vernetzten Melder auf dem Flur oder bei Nachbarn installieren. Bei Alarmauslösung wird dann der Alarm von Dritten wahrgenommen. Für Gehörlose gibt es außerdem spezielle Rauchmelder, die mit einem Blitzsystem gekoppelt werden. Zusätzlich ist mit dem Gerät eine kleine Scheibe verbunden, die in das Bettzeug des Schlafenden gelegt wird und im Alarmfall vibriert, um ihn auch nachts rechtzeitig vor dem tödlichen Brandrauch zu warnen.

 

Montagehinweise
In sieben Bundesländern ist die Installation von Rauchmeldern inzwischen vorgeschrieben. Die jeweilige Gesetzgebung baut auf der Norm DIN 14676 "Rauchmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung" auf:„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.“ Auch in den Bundesländern ohne gesetzliche Vorgabe sollten Verbraucher diesem Minimalschutz gerecht werden und jedes Schlaf- und Kinderzimmer, sowie Flure, die als Rettungswege dienen, mit einem Rauchmelder ausstatten.

Vermieden werden sollte hingegen der Rauchmeldereinsatz in Küchen, in der Nähe von Ventilatoren und in Bädern. Dort sind Fehlalarme vorprogrammiert.  

Bei der Installation sollte folgendes beachtet werden, damit der Rauchmelder optimalen Schutz gewähren kann:

Befestigen Sie Rauchmelder ...

  • immer an der Zimmerdecke, da der Rauch nach oben steigt,

  • an der Decke in der Raummitte bzw. mindestens 50 cm von Wänden entfernt,

  • immer in waagerechter Position (auch bei Dachschrägen),

  • nicht in der Dachspitze (wenigstens 30 bis 50 cm darunter),

  • nicht in Räumen, in denen normalerweise starker Dampf, Staub oder Rauch entsteht (Küche, Bad, Handwerkskeller).

     

Auch sollte man sich vor dem Setzen der Dübel über den Verlauf der Elektroleitungen zu den Deckenlampen sachkundig machen. Empfohlen wird weiterhin, Rauchmelder nicht in unmittelbarer Nähe von Leuchtstofflampen und deren Spulen anzubringen.

 

VdS-anerkannte Rauchmelder
Eine stets aktuelle Liste VdS-anerkannter Rauchmelder finden Sie unter http://www.vds.de/Rauchwarnmelder.171.0.html

 

Rauchmelderpflicht in Deutschland

Übersicht zum Stand der Gesetzgebung und zu den Aktivitäten der Feuerwehrverbände

 

Land

Pflicht für

Neubauten

Pflicht zur

Nachrüstung

Erläuterungen

Baden-Württemberg

Nein

Nein

Der Landesfeuerwehrverband setzt sich für eine Rauchmelderpflicht ein

Das Innenministerium/der Landtag haben sich in diesem Jahr gegen eine Rauchmelderpflicht ausgesprochen

Bayern

Nein

Nein

 

Berlin

Nein

Nein

Landesverband der Freiwilligen Feuerwehren und Berliner Feuerwehr setzen sich für eine Rauchmelderpflicht ein

Delegiertenversammlung des LV FF am 11.11.2005 wird entsprechende Resolution zur Beschlussfassung vorgelegt

Brandenburg

Nein

Nein

Bei der Novellierung der Bauordnung abgelehnt

Der Landesfeuerwehrverband setzt sich für eine Rauchmelderpflicht ein

Das Landesgesundheitsamt unterstützt die Forderung des LFV

Bremen

Nein

Nein

 

Hamburg

Ja, ab 2006

Ja, bis Ende 2010

Beschluss der Bürgerschaft vom 07.12.2005

Hessen

Ja, ab 2005

Ja, bis 2014

Seit dem 21.06.2005

Mecklenburg-Vorpommern

Ja, ab 2006

Ja, bis Ende 2009

 

Niedersachsen

Nein

Nein

 

Nordrhein-Westfahlen

Nein

Nein

Der Landesfeuerwehrverband setzt sich für eine Rauchmelderpflicht ein

Gespräche mit der neuen Landesregierung sind konkret in Planung

Rheinland-Pfalz

Ja

Ja, bis Juli 2012

Seit dem 31.12.2003

Der Landesfeuerwehrverband setzt sich für eine Nachrüstpflicht ein

Die Verbandsversammlung hat am 15.10.2005 eine entsprechende Resolution beschlossen und dem Innenminister übergeben

Saarland

Ja

Nein

 

Sachsen

Nein

Nein

 

Sachsen-Anhalt

Nein

Nein

 

Schleswig-Holstein

Ja

Ja, bis Ende 2010

Landtagsbeschluss vom 13.12.2004

Thüringen

Ja

Nein

 Seit 2008

 

Stand: 25.03.2009

 

 

Mehr Informationen für Verbraucher sowie umfangreiches Material für Feuerwehren, Schornsteinfeger, Versicherungen und Fachberater finden sie unter: www.rauchmelder-lebensretter.de

 

Brandschützer können hier auch kostenloses Infomaterial für Ihre Brandschutzaktionen bestellen: http://www.rauchmelder-lebensretter.de/fachberater.html