Mega-Schäden durch Brände
in Handel,Gewerbe und in der Industrie
Die zehn schwersten Brände in Industrie- und Gewerbebetrieben haben in
Deutschland bisher einen Sachschaden von zusammen 780 Millionen DM
verursacht. Allein beim nächtlichen Großfeuer im Druckzentrum Essen-Kettwig
des Springer-Verlags betrug die Schadenssumme 233 Mio. DM.
"Hitliste" der Mega-Schäden:
- Feuer in einem Betrieb zur Herstellung von Getränkedosen in
Hassloch, ausgelöst durch eine Explosion - 172 Mio. DM Schaden.
- Spielwarenfabrik in Fürth - fast 80 Mio. DM Schaden.
- Kartonagenfabrik in Euskirchen, vorsätzlich gelegt - 57 Mio. DM
Schaden.
- Chemiebetrieb in Wiesbaden, ausgelöst durch Überhitzung - 55 Mio. DM
Schaden.
- Weitere industrielle Großfeuerschäden in:
Neutraubling, Prüm, Damme, Attendorn, Lenningen.
Etwa drei Viertel aller Brände werden durch menschliche
Fahrlässigkeit ausgelöst. Im beruflichen Bereich können brandgefährliche
Handlungen oder die Duldung brandgefährlicher Zustände folgende Ursache
haben:
Ungewollte
Nachlässigkeit
aus Unkenntnis oder Unterschätzung möglicher Gefahren,
verursacht durch mangelnde Unterrichtung oder geringe Anteilnahme an den mit
der eigenen Arbeit verbundenen Vorgängen. Sie kann sich auch in der Zeit des
Einarbeitens und Eingewöhnens bei jedem Wechsel von Arbeitsplatz oder Beruf
zwangsläufig ergeben.
Unbewusste
Nachlässigkeit
aus Gewöhnung an die Gefahr, eine Erscheinung, die sich vor
allem mit fortschreitender Routine als eine der Formen der Betriebsblindheit
einstellt. Sie kann aber auch in der Selbstüberschätzung ihre Wurzel haben.
Oder es fehlt einfach das Vorstellungsvermögen über den Zusammenhang von
Ursache und Wirkung.
Bewusste
Nachlässigkeit
bei voller Kenntnis der möglichen Gefahr und ihrer
Auswirkungen. Ein solches Fehlverhalten ist oft weniger auf
Leichtfertigkeit, als auf Bequemlichkeit zurückzuführen. Dazu gehört z.B.
das Offenhalten von Brand- oder Rauchschutztüren, deren selbstschließende
Konstruktion damit sinnlos wird.
Zu den gefährlichsten Nachlässigkeiten, die bewusst begangen werden,
zählen auch "Nebenhandlungen", die nicht berufsbedingt sind. Vor allem die
Missachtung des Rauchverbotes. Dies gilt allerdings auch für den
betriebsfremden Besucher, den Kunden und den Gast.
Die Frage, ob Sie zu einer dieser Gruppen von
Nachlässigen und möglichen Brandstiftern gehören und weiterhin gehören
wollen, müssen Sie selbst beantworten.
Ehrlichkeit gegen sich selbst ist schon die halbe Schadensverhütung!
Nachfolgend wollen wir versuchen, Ihnen schlagwortartig zu vermittelt, wie
durch Maßnahmen des "Vorbeugende Brandschutz" Brande verhütet werden
könnten.
Sparen durch
vorbeugenden Brandschutz
Wer eine Versicherung abschließen will, um
seinen Betrieb vor Unterbrechungen zu schützen, muss mit strengen
Anforderungen an die betriebliche Sicherheit rechnen. Das gilt insbesondere
für die holzverarbeitende Industrie. Immer häufiger haben die Risikoprüfer
der Versicherer am Vorbeugenden Brandschutz einiges auszusetzen. Rüstet der
Kunde innerhalb der gesetzten Frist nicht entsprechend nach, wird der
Versicherungsantrag zurückgewiesen.
Wichtig: Während der Nachrüstphase
genießt der Betrieb oftmals keinen Versicherungsschutz.
Unternehmen, die über vorbildliche Sicherheits- und
Brandschutzeinrichtungen verfügen, können dagegen eine Prämienreduzierung
von bis zu 10 % erreichen. Hierzu folgende Tipps:
- Schutz der Betriebsanlagen durch Einzäunung des Grundstücks
- Installation einer Alarmanlage
- Konsequente Einhaltung des Rauchverbotes in brandgefährdeten
Bereichen
- Feuerbeständige Abtrennung zwischen brandgefährlichen Anlagen und
benachbarten Produktionsbereichen
- Lagerung von brennbaren Stoffen in einem entsprechend abgesicherten
Lagerraum mit Auffangbecken
- Vorratshaltung von brennbaren Flüssigkeiten nur in
Sicherheitsschränken nach DIN 12925 sowie Verwendung von bruchsicheren
Spezialbehältern bei Transport
- Ausrüstung der Betriebsanlagen mit Feuerlöschern nach ZH1/201
- Jährliche Revision aller brandschutztechnischen Installationen
- Regelmäßige Revision aller elektrischen und gastechnischen
Betriebsinstallationen sowie regelmäßige Wartung und Instandhaltung
aller technischen Geräte.
"Was können
Arbeitgeber und Arbeitnehmer persönlich dazu tun, damit Brände gar nicht
erst entstehen?"
- Brandschutzordnungen erstellen,
veröffentlichen und beachten
- Brandmeldeanlagen regelmäßig überprüfen
- Notruf-Nummern auf jedem Telefon
verzeichnen
- Alarmplan erstellen, veröffentlichen und
beachten
- Löschgerät jederzeit griffbereit und
befüllt halten
- Regelmäßige fachgerechte Wartung
durchführen lassen
Für Informationen über Feuerlöscher im
Gewerbe, welche Feuerlöscher und wie viel bei welcher Brandgefährdung
erforderlich sind, können Sie bei der Versicherungskammer Bayern das
Merkblatt 8RM03 5.6-1 anfordern.
Flucht- und
Rettungswege
- Flucht- und Rettungswegeplan erstellen,
veröffentlichen und beachten
- Für ausreichend sichere Flure und
Treppen sorgen
- Fluchtwege nicht verstellen
- Fluchtwege kennzeichnen
- Notausgänge freihalten
- Notausgänge nicht verschließen
Achtung: Rettungswege sind meistens
gleichzeitig Angriffswege für die Feuerwehr!
Löschwasserversorgung
- Löschwasserstellen freihalten
- Fahrzeuge nicht auf Unterflurhydranten
abstellen
- Saugstellen an offenen
Löschwasserstellen in Ordnung halten
Personenunterweisung
- Regelmäßige Belehrungen über ungewollte
oder unbewusste Nachlässigkeiten
- Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter
über korrektes Verhalten im Brandfall
- Praktische Übungen mit Feuerlöschern
durchführen
- Aufstellungsort und Bedienung der
Brandmeldeeinrichtungen kenntlich machen
- Sicherheitskennzeichnungen für
gefährliche Stoffe anbringen und
die Einhaltung überwachen
Zündquellen
vermeiden
- Rauchverbot beachten
- Heißlaufen von Maschinen vermeiden
- Elektrische Anlagen in Ordnung halten
- Erkennen von
Selbstentzündungsmöglichkeiten
- Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten
nur in dafür bestimmten Räumen
- Lagerung leichtentzündlicher Gase nur in
dafür bestimmten Räumen, die
vom Freien aus zugänglich sind
- Schweißen, Löten oder Trennen nur mit
Erlaubnisschein und durch Fachkräfte
Unterstützung der
Feuerwehr
- Feuerwehrplan in Zusammenarbeit mit der
Feuerwehr erstellen
- Zufahrtswege und Bewegungsflächen für
Feuerwehr kennzeichnen
- Absolutes Halteverbot auf diesen Wegen
und Flächen beachten
- Zugänge zu den Gebäuden kennzeichnen
- Durch einen Feuerwehr-Schlüsselkasten
den Zugang stets gewährleisten
Vorbeugender
baulicher Brandschutz
- Feuerbeständige Wände, Decken und
Abschlüsse
- Feuerüberschlagswege absichern
- Feuerbrücken bei Lagerung von brennbarem
Material vermeiden
- Der vorbeugende Brandschutz muss auch
während Bau- und Instandhaltungsarbeiten
sowie bei Nutzungsänderungen gewährleistet sein!
Kommt es dennoch zu einem
Brandausbruch lassen sich die Auswirkungen eines Schadensfeuer durch
richtiges Verhalten erheblich reduzieren.
Richtiges Verhalten
bei Bränden am Arbeitsplatz
Ruhe bewahren !
Angst oder Panik
führt meistens zu unkontrollierten Fluchtreaktionen. Angstreaktionen
abzubauen und Panik zu verhindern ist neben der Brandmeldung eine
der wichtigsten Aufgaben. Ängstliche Personen müssen beruhigt und
zum raschen aber geordneten Verlassen des Gefahrenortes angewiesen
werden.
Angst oder Panik führt meistens zu
unkontrollierten Fluchtreaktionen. Angstreaktionen abzubauen und
Panik zu verhindern ist neben der Brandmeldung eine der wichtigsten
Aufgaben. Ängstliche Personen müssen beruhigt und zum raschen aber
geordneten Verlassen des Gefahrenortes angewiesen werden. |
Brand melden !
Brand sofort mit genauen
Angaben über Brandstelle und Umfang des Feuers melden. Auf
Rückfragen warten! |
Mitarbeiter warnen !
Es könnte sein, dass manche Mitarbeiter den Brandausbruch
nicht bemerken. Besonders gefährlich ist es, wenn ein tatsächlicher
Feueralarm als Probealarm aufgefasst und daher nicht ernst genommen
wird.
Warnen Sie Ihre Mitarbeiter und
bedenken Sie, dass die Telefone im Brandfall außer Betrieb sein
könnten. Besonders wichtig ist auch hierbei, an den Schutz der
eigenen Person zu denken. |
Lüftungs-, Transport-
und Heizungsanlagen abschalten !
Rohrleitungen absperren,
Gashaupthahn schließen, elektrische Anlagen ggf. spannungsfrei
machen. Das Außerbetriebsetzen solcher Objekte hilft oftmals die
Brandausbreitung zu behindern. Ein wichtig Hilfsmittel ist hierbei
der "Notausschalter". |
Gefahrenbereiche sofort
verlassen !
Gefahrenbereiche sofort über
Treppenräume sowie über die gekennzeichneten Flucht- und
Rettungswege verlassen. Geordnetes und diszipliniertes Verhalten ist
dabei entscheidend. Helfen Sie anderen, wie z.B. Behinderten.
Folgen Sie den Hinweisschildern, die
den jeweils nächsten Ausgang und Fluchtweg kennzeichnen und lassen
Sie sich an der Sammelstelle registrieren. |
Aufzüge nicht mehr
benutzen !
Die Auswirkungen des
Feuers können Aufzüge außer Betrieb setzen. Wenn sich dann Menschen
in einem Aufzug befinden, sind sie im brennenden Gebäude
eingeschlossen. Daher dürfen nur die gekennzeichneten Fluchtwege
benützt werden. |
Gebückt gehen !
Rauch und Hitze steigen
nach oben und gefährden die Atmung und das Bewusstsein. Gebücktes
Gehen erhöht die Chancen, bei Bewusstsein zu bleiben und das Gebäude
zu verlassen. |
Festgelegte Maßnahmen
gemäß Brandschutzordnung durchführen !
In der
Brandschutzordnung sind die Handlungsanweisungen und Regeln zur
Brandverhütung und -bekämpfung und zum Verhalten bei sonstigen
Schadensfällen beschrieben. Sie sind im Betrieb ausgehängt.
In der Brandschutzordnung sind die
Handlungsanweisungen und Regeln zur Brandverhütung und -bekämpfung
und zum Verhalten bei sonstigen Schadensfällen beschrieben. Sie sind
im Betrieb ausgehängt. In der
Brandschutzordnung sind die Handlungsanweisungen und Regeln zur
Brandverhütung und -bekämpfung und zum Verhalten bei sonstigen
Schadensfällen beschrieben. Sie sind im Betrieb ausgehängt. |
Rettung von
Menschenleben geht vor Brandbekämpfung !
In diesem
Zusammenhang ist nochmals an die Hilfe Behinderter zu denken. Auch
Firmenbesucher, die sich im Gebäude nicht auskennen, sollten
verstärkt betreut werden. In
diesem Zusammenhang ist nochmals an die Hilfe Behinderter zu denken.
Auch Firmenbesucher, die sich im Gebäude nicht auskennen, sollten
verstärkt betreut werden. In
diesem Zusammenhang ist nochmals an die Hilfe Behinderter zu denken.
Auch Firmenbesucher, die sich im Gebäude nicht auskennen, sollten
verstärkt betreut werden. |
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