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vfdb - Richtlinie 12/09-01 Merkblatt, Rahmen – Prüfungsordnung Brandschutzbeauftragte

zur Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten

In den Unternehmen und Einrichtungen sind die Vorteile, die die Anwesenheit eines Brandschutzbeauftragten bietet, klar erkannt worden. Es werden Personen benötigt, die die Belange des Brandschutzes gegenüber Behörden, Versicherern und Planern vertreten. Die „Richtlinie zur Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten" soll helfen, eine bundeseinheitliche Ausbildung für diesen Personenkreis umzusetzen. Dabei ist diese Richtlinie als Minimalaufwand für eine Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten zu verstehen. Aufgrund der nur eingeschränkt vorhandenen Vorgaben zur Qualifikation der Brandschutzbeauftragten bleibt es jedem Unternehmen überlassen, ob es Ausbildungswege belegt, die nur dem Minimalbedarf entsprechen, oder welche mit Lehrinhalten, die zusätzlich die speziellen Anforderungen der Industrie erfüllen. Die Tätigkeit des Brandschutzbeauftragten muss sich in die Sicherheitsorganisation des Betriebes einfügen. Bei der Bestellung und der Wahrnehmung der Aufgaben sind die einschlägigen Bestimmungen zu beachten. Bei der Erarbeitung dieser Richtlinie waren außer den vfdb-Referaten 12 und 9 der Werkfeuerwehrverband Deutschland, die Sachversicherer und der Verein der Brandschutzbeauftragen in Deutschland beteiligt. In der Richtlinie wird als Kurzform jeweils die maskuline Form eines Namens gewählt. Diese Richtlinie wurde sorgfältig von den Experten der vfdb erarbeitet und vom Vorstand der vfdb verabschiedet. Der Verwender der Richtlinie muss die Anwendbarkeit auf seinen Fall und die Aktualität der ihm vorliegenden Fassung in eigener Verantwortung prüfen. Eine Haftung der vfdb und derjenigen, die an der Ausarbeitung beteiligt waren, ist ausgeschlossen. Die Richtlinie kann nur über den VdS-Verlag bezogen werden!

Lehrinhalte für die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten

1. Rechtliche Grundlagen

- Ziele des Brandschutzes:
  Personenschutz,
  Sachwertschutz,
  Umweltschutz
- Verantwortung für den Brandschutz im Betrieb
- Aufgaben und Stellung des Brandschutzbeauftragten
- Brandschutzrecht:
  Vorschriften,
  Bestimmungen,
  Regelwerke,
  Normen
- des Staates
- der Europäischen Union
- der Berufsgenossenschaften
- der Sachversicherer

2.
Brandlehre

- Chemisch-physikalische Grundlagen des Brennens und Löschens
- Auswahl geeigneter Löschmittel und Löschverfahren

3. Brand- und Explosionsgefahr, Brandrisiken

- Brandrisiken innerhalb des Betriebes bedingt durch
  bauliche Anlagen,
  Innenausbau,
  Einrichtung 
- betriebliche Nutzung
- explosionsfähige, brennbare und brandfördernde Stoffe
- elektrische Anlagen
- Versorgung und Entsorgung
- Brandstiftung
- Gefährdung von Personen aufgrund der Anzahl, der Art und ihrer Verteilung im Betrieb
- Auswahl geeigneter Brandschutzmaßnahmen in Bezug auf
  Löschmittel
  Löscheinrichtungen
  Organisation

4. Baulicher Brandschutz

- Bauordnungen der Länder, Sonderbauordnungen
- DIN 4102 bzw. EN-Normen
- Industriebaurichtlinie
- Brandabschnitte, Brandbekämpfungsabschnitte
- Flucht- und Rettungswege
- Flächen für die Feuerwehr
- Planung und Bewertung baulicher Anlagen unter den Gesichtspunkten des Brandschutzes

5. Anlagentechnischer Brandschutz

- Brand- und Gefahrenmeldeanlagen
- Ortsfeste Feuerlöschanlagen
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
- Instandhaltung/ Prüfungen

6. Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung

- tragbare Feuerlöschgeräte
- fahrbare Feuerlöschgeräte
- Feuerlöschschlauchanschlusseinrichtungen
- Speziallöschgeräte
- Instandhaltung/ Prüfungen

7. Organisatorischer Brandschutz

- Gefährdungsanalyse - besondere Gefährdung durch
  Ausfall und Außerbetriebnahme von Brandschutzeinrichtungen
  Feuerarbeiten
  Fremdfirmen
- Brandschutzkonzepte
- Festlegen der betrieblichen Brandschutzorganisation

-
 Brandschutzordnung
- Erstellen von Ablauf- und Organisationsplänen
- Verhalten bei Bränden, Alarmierung, Evakuierung, Brandbekämpfung
- Brandschutzausbildung
- Kontrolle der Brandschutzmaßnahmen
- Übungen

8. Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern

- Aufgaben der Behörden
- Arten und Ausrüstungen von Feuerwehren
- Aufgaben, Einsatztaktik und Leistungsvermögen von Feuerwehren
- Aufgaben von Versicherern

9. Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung besteht mindestens aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Einzelheiten sind in einer Prüfungsordnung zu regeln. Siehe vfdb-Richtlinie 12/09-01.

 

                                                                                                                       

vfdb


Merkblatt
Rahmen – Prüfungsordnung Brandschutzbeauftragte


Rahmen- Prüfungsordnung

Juni 2002

 

 

 

Dieses Merkblatt ergänzt die vfdb-Richtlinie vfdb 12/09 – 01 „Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten“.               Es handelt sich um einen Rahmen, der den Besonderheiten der einzelnen Ausbildungsstätten angepasst und ergänzt werden muss.

 In diesem Merkblatt wird als Kurzform jeweils die maskuline Form eines     Namens gewählt. Dieses Merkblatt wurde sorgfältig von den Experten der vfdb erarbeitet und vom Vorstand der vfdb verabschiedet. Der Verwender des Merkblattes muss die Anwendbarkeit auf seinen Fall und die Aktualität der ihm vorliegenden Fassung in eigener Verantwortung prüfen. Eine Haftung der vfdb  und derjenigen, die an der Ausarbeitung beteiligt waren, ist ausgeschlossen.

Referat 12 – Brandschutzaufklärung und Brandschutzerziehung –

                  des Techisch-Wissenschaftlichen Beirates
der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.
Dr.  Volker Meyer, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier

In Zusammenarbeit mit dem Referat 9


Allgemeines

Die Prüfung setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil zusammen. Alle Prüfungsunterlagen (schriftliche Prüfung, Protokoll der mündlichen Prüfung und Gruppenergebnisse) müssen 1 Jahr archiviert werden.

Schriftliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung besteht aus der Beantwortung von mindestens 60 Fragen. Diese decken alle im Lehrplan enthaltenen Fachgebiete ab. Die Anzahl der Fragen zum jeweiligen Fachgebiet entspricht dem prozentualen Anteil der jeweiligen Unterrichtseinheiten im Verhältnis zur Gesamtdauer des Lehrganges.

Die Prüfungsfragen sollen nach dem Multiple Choice Verfahren gestellt werden, wobei eine oder mehrere Antworten richtig sein können. Bis zu drei vorgegebene Antworten werden angeboten. Für ca. 10 % der Antworten kann die schriftliche, beschreibende Form gewählt werden. Die Fragestellung muss eindeutig sein.

Der zeitliche Umfang der schriftlichen Prüfung beträgt zwei Unterrichtseinheiten  (je 45 Minuten).

Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung umfasst die Bearbeitung z.B. einer Fallstudie in Arbeitsgruppen (max. bis zu 5 Teilnehmern) sowie den Vortrag der einzelnen Kandidaten vor der Prüfungskommission. Jeder Teilnehmer wird ca. 5 bis 15 Minuten von der Prüfungskommission geprüft.

Wertung der Prüfungsergebnisse

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn beide Prüfungsteile erfolgreich abgeschlossen wurden. Der Teilnehmer hat die schriftliche Prüfung erfolgreich abgeschlossen, wenn mindestens 50 % der schriftlichen Prüfungsfragen richtig beantwortet wurden. Die Teilnahme an der mündlichen Prüfung ist nur mit bestandener schriftlicher Prüfung möglich.

Zusammensetzung der Prüfungskommission

Die Prüfungskommission besteht aus einem Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern. Die Prüfungskommission wird so zusammengesetzt, dass unterschiedliche Bereiche des Brandschutzes vertreten sind, z.B.  Feuerwehr, Betrieb, Feuerversicherer.

Wiederholung der Prüfung

Dem Kandidaten wird eine Möglichkeit der Wiederholung der Prüfung eingeräumt.